Hallo zusammen
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU betrifft auch uns in der Schweiz da sie ja international anwendbar ist sobald man Daten einer Person aus der EU verarbeitet. Zudem wird unsere Regierung wohl alles oder vieles davon in nationales Recht übernehmen.
Leider ist das mit den personenbezogenen Daten nicht so einfach. Arbeitsaufträge (Übungen) können ja sehr wohl personenbezogene Daten enthalten und werden in Kursen eingereicht. Prüfungsresultate sind allenfalls auch betroffen (da bin ich nicht sicher). Vielleicht verhält es sich mit der neuen Regelung dann auch mit Forenbeiträgen anders als in dem von Alex verlinkten Urteil. Ich hoffe nicht, denn dies würde wohl grosse Probleme mit sich bringen.
Noch komplizierter wird es da wir, zumindest in der Schweiz, auch eine Pflicht zum Archivieren von Daten haben. Meines Wissens geht diese Pflicht vor. Auch Daten welche für die Kundenbeziehung unabdingbar sind müssen wohl nicht gelöscht werden. Wir haben hier aber noch viel Klärungsbedarf.
Was oft vergessen geht, aber auch eine grosse Herausforderung sein wird, ist das Recht auf Datenportabilität. Daten einer Person müssten dabei so exportierbar sein, dass sie auf einem anderen System verwendet werden könnten. Vermutlich reicht da ein HTML-Export, aber haben wir den flächendeckend in ILIAS?
Grüsse Pascal